Einbaupflicht für alle Unternehmen und Haushalte

Echtzeit-Monitoring – Sichtbare Lastspitzen – Lösungen für intelligenten Energieverbrauch

Gesetzliche Grundlage: Mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetz 2016 steht Deutschland vor dem größten Zählertausch seiner Geschichte. 44 Millionen der analogen schwarzen Ferraris-Stromzähler sollen bis 2020 gegen digitale Stromzähler ausgetauscht werden.  

Ziel des Smart Meter Rollouts ist das Schaffen einer infrastrukturellen Grundlage für die Digitalisierung des Energiemarktes und die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und Haushalte. Mit Echtzeit-Monitoring werden Lastspitzen visualisiert und Handlungsmaßnahmen deutlich.

Mehr Transparenz... 

  • Günstige Zählerpreise
  • Sekundengenaue Darstellung des Energieverbrauchs
  • Detailgenaue Messung jeder Verbrauchsstelle
  • Sichtbare Lastspitzen
  • Bestandsschutz für die nächsten 8 Jahre
  • möglich: Konzessionsabgaben senken (30kW-Grenze)

 

...mehr Kontrolle...

  • 'Stromfresser' identifizieren
  • Sichtbare Änderungen im Lastverlauf
  • Verbrauchsanomalien identifizieren
  • Vergleich aller Filialen, Standorte und Zeiträume
  • Energietagebuch

 

...weniger Kosten!

Zahlreiche Unternehmen setzen bereits auf Digitale Stromzähler

Bestellen auch Sie Ihren Digitalen Stromzähler

Ersparnisse mit einem digitalen Stromzähler – Praxisbeispiele

Mehr als 90 Prozent Ersparnis und Senkung der Konzessionsabgaben (KA) 

Bei einem ausgehenden Jahresverbrauch von 40.000 kWh pro Jahr betragen Ihre aktuelle Konzessionsabgaben 1,32 ct pro kWh (Jahreskosten von 528 Euro).

Mit einem digitalen Stromzähler können sich die Konzessionsabgaben von 1,32 ct pro kWh auf 0,11 ct pro kWh reduzieren (Jahreskosten von 44 Euro).

 

FAZIT

mehr als 90 Prozent Ersparnis pro Jahr
→ bei 7 Filialen sind das schon 3.388 Euro pro Jahr

Bäckerein werden häufig als Tarifkunde behandelt, obwohl sie als Sondervertragskunde eingestuft werden könnten und ein Großteil der Konzessionsabgaben (KA) sparen würden. Auch Sie können von der Ersparnis profitieren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Jahresverbrauch mehr als 30.000 Kilowattstunden und die Leistung ist zweimal jährlich mehr als 30 Kilowatt (Nachweis erfolgt mit dem digitalen Stromzähler).

Die Preisobergrenzen für 8 Jahre umgehen.

Mit dem gesetzlichen Smart-Meter-Rollout wird eine Preisobergrenze festgelegt, die für Ihr Unternehmen kostspieliger sein kann. Wechseln Sie frühzeitig Ihren Messstellenbetreiber und umgehen Sie die Preisobergrenze für die nächsten 8 Jahre.

 

Was Sie heute tun sollten:

Aktuelle Gesetzeslage: Einbaupflicht für alle Unternehmen und Haushalte

Beginnt der Zwangs-Roll-Out sind Unternehmen ab 10.000 Kilowattstunden verpflichtet die Messeinrichtung auf digitale Stromzähler zu wechseln. Hierbei muss der grundzuständige Messstellenbetreiber (oft der regionale Netzbetreiber) Preisobergrenzen für die verschiedenen Kundengruppen einhalten. Für Unternehmen ab 10.000 Kilowattstunden beginnen diese ab 130 Euro pro Jahr. Die Kosten für den Zwangs-Roll-Out tragen Sie als Verbraucher.

So funktioniert der Wechsel zum intelligenten Stromzähler

Messen – Auswerten – Entdecken. In drei einfachen Schritten umgehen Sie die Preisobergrenze für die nächsten acht Jahre. Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber und den Einbau des Smart Meters.

 

  • Bestellen Sie Ihren Intelligenten Stromzähler bei M4Energy – Ihren Messstellenbetreiber
  • Einbautermin mit einem zertifizierten Elektriker abstimmen und volle Transparenz erhalten.
  • Lastspitzen erkennen. Zahlreiche Unternehmen optimieren bereits mit der M4Energy eG.

 

MEHR ERFAHREN

Häufig gestellte Fragen

Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Der Smart Meter Gateway ist mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik versehen und ermöglicht eine datensicherheitskonforme Einbindung von Zählers.

Mit einem intelligenten Stromzähler erhalten Sie:

  • Verbrauchstransparenz
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten

Im Messstellenbetriebsgesetz ist die Datenerhebung genau geregelt: Akteur, Datenerhebung, Zweck und Aufbewahrung. Ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle ist eine Datenübermittlung vorgesehen. Bei einem höheren Datenverkehr ist die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich.

Vom Messstellenbetreiber erhalten Verbraucher Datenblätter, die den notwendigen Datenverkehr erläutern. Natürlich können Sie Ihre Verbrauchsdaten jederzeit einsehen.

Grundsätzlich muss der Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für den Stromzähler tragen. Für Einbau und Betrieb gibt es jedoch einen Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen.

Für die Nutzung unseres intelligenten Stromzählers fallen die Rechnungspositionen Messstellenbetrieb und Messung an, die sich auf der Abrechnung Ihres Stromanbieters wiederfinden.

Die Wahl des Messstellenanbieters und Messdienstleisters hat keinen Einfluss auf die Auswahl Ihres Stromanbieters. Natürlich freuen wir uns, wenn die Strom- und Gastarife der M4Energy eG Sie überzeugen und wir ganzheitlich zusammenarbeiten. 

Einen umfassenden Fragen-Antwort-Katalog hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengestellt. Hier finden Sie bei Bedarf weiterführende Informationen.

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